Ein Offener Brief an die Stadt Freiburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

in ihrem Entwurf zum neuen Leitbild Migration und Integration erhebt die Stadt Freiburg den Anspruch, eine „offene Stadt“ zu sein, „die Position gegen Rassismus und Diskriminierung jeglicher Art bezieht.“ In der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Freiburg können sich geflüchtete Menschen jedoch nicht auf diese Position und die Wahrung ihrer Grund- und Menschenrechte verlassen. Wir haben ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das belegt: Die dort gültige Hausordnung ist in vielen Punkten eindeutig grundrechtswidrig.

In der Regel unterliegen Geflüchtete in der Erstaufnahme 18 Monate einer Wohnpflicht sowie einem Arbeitsverbot in den ersten neun Monaten. Neben diesen bundesgesetzlichen Restriktionen regelt vor allem die Hausordnung das Leben im Lager. In der Erstaufnahmeeinrichtung Freiburg können viele Bewohner*innen ihre Zimmer nicht abschließen, stattdessen müssen sie regelmäßig Zimmerkontrollen – auch durch die Polizei – über sich ergehen lassen. Am Ein- und Ausgang finden Taschen- und Ausweiskontrollen durch Security-Firmen statt, es gilt ein weitgehendes Besuchsverbot. Lea-watch und weitere Freiburger Gruppen haben neben den gesetzlichen Grundrechtseinschränkungen bereits mehrfach auf zusätzliche grundrechtswidrige Einschränkungen aufmerksam gemacht. Dies unter anderem durch einen Fragenkatalog an das Regierungspräsidium Freiburg im Herbst 2018 sowie durch die Veröffentlichung eines Grundrechte-Booklets. Diese Einwände wurden vonseiten der Stadt bislang ignoriert.

Das nun vorliegende Rechtsgutachten zeigt, dass die seit dem 1. Januar 2020 gültige Hausordnung die Wahrung der Grund- und Menschenrechte der Bewohner*innen unterläuft. So stellen sowohl die strengen Besuchsregulierungen als auch die regelmäßigen Zimmerkontrollen einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung dar. Das Verbot jeglicher politischer Tätigkeiten auf dem Gelände wird als Missachtung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung bewertet. Neben diesen konkreten Paragrafen kommt das Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass die Hausordnung im Kern bereits dadurch grundrechtswidrig ist, dass es das Hausrecht ausschließlich der zuständigen Behörde zuschreibt. Durchgehend mangelt es an Rechtsbehelfsbelehrungen und Konkretisierungen, wann und in welcher Form die Eingriffe gerechtfertigt sind. Zudem fehlt es an einer Rechtsgrundlage, die es privaten Dritten (u.a. Security-Firmen) erlaubt, eigenständig Grundrechtseingriffe wie Hausverbote auszuführen. Insgesamt belegt das Gutachten, dass es für die Bewohner*innen kaum möglich ist, ihre Grundrechte wahrzunehmen. Stattdessen zementiert die Hausordnung einen Zustand, in dem die Grenzen zwischen Recht und Unrecht verschwimmen. Die Folge ist ein rechtlicher Graubereich, der Willkür befördert.

Die Hausordnung ist dabei Teil eines tieferliegenden Problems. Die Massenunterbringung birgt ein enormes gesamtgesellschaftliches Konfliktpotential – auch für die Stadt Freiburg. Geflüchteten, die über einen langen Zeitraum isoliert von der Allgemeinbevölkerung leben, wird soziale Teilhabe effektiv verwehrt. Das geschieht, obwohl nicht wenige von ihnen, trotz vermeintlich schlechter Bleibeperspektive, lange bleiben werden. Im Lager erscheinen die Geflüchteten als gesichtslose Masse, womit die zentralisierte Unterbringung einen perfekten Nährboden für Vorurteile bildet.

Das Rechtsgutachten zeigt, dass die Stadt Freiburg eine Einrichtung duldet, in der fundamentale Rechte unterlaufen werden. Eine Lokalpolitik und damit alle ihre Vertreter*innen, die sich für ein respektvolles Zusammenleben preist und gleichzeitig solche Zustände kritiklos hinnimmt, macht sich unglaubwürdig.

Nach dem vorliegenden Rechtsgutachten ist es daher zwingend erforderlich, dass es in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg zu sofortigen Veränderungen kommt:

1. Als Vertragspartner muss sich die Stadt Freiburg beim Land für eine menschenwürdige Unterbringung einsetzen
Der Vertrag zwischen Stadt und Land zur Landeserstaufnahmeeinrichtung wird 2020 evaluiert, um danach über den weiteren Betrieb zu entscheiden. Die Stadt Freiburg muss die Evaluation eigenständig und kritisch begleiten. Zudem muss sie bei den kommenden Vertragsverhandlungen auf die Einhaltung von Grund- und Menschenrechten pochen.

2. Die Einrichtung einer lokalen, unabhängigen Monitoring- und Beschwerdestelle
Konkret fordern wir die Installation von barrierearmen Beschwerdemöglichkeiten sowie eine ausreichende Information der Bewohner*innen über ihre Rechte und Rechtsschutzmöglichkeiten. Das landesweit vorhandene Ombudswesen ist hierfür unzureichend und kann eine kommunale Kontrollinstanz nicht ersetzen. Die jeweiligen ehrenamtlichen Ombudspersonen haben kein ausreichendes Deputat und sind durch die Nähe zum Regierungspräsidium nicht unabhängig. Wir fordern die Finanzierung einer unabhängigen, lokalen Antidiskriminierungsstelle, die niederschwellig für Bewohner*innen zu erreichen ist. Zudem benötigen alle gewählten Gemeinderatsmitglieder uneingeschränkten Zugang zur Einrichtung, um ein Mindestmaß an parlamentarischer Kontrolle zu gewährleisten.

3. Wohnungen für Geflüchtete
Durch den Betrieb der Einrichtung entledigt sich Freiburg von der Pflicht, weitere Geflüchtete aufzunehmen. Bewohner*innen der Erstaufnahmeeinrichtung werden entweder auf andere Landkreise verteilt oder abgeschoben. Langfristig werden Geflüchtete in Freiburg nur noch in der Erstaufnahmeeinrichtung leben. So sieht keine progressive kommunale Asylpolitik aus. Vor der Errichtung der Erstaufnahmeeinrichtung warb die damalige BasisInitiative Stattquartier Schildacker (BISS) für ein solidarisches Wohnprojekt auf dem jetzigen Gelände. Es gilt derartige Konzepte für eine dezentrale Unterbringung wieder stark zu machen.

Während der ersten Corona-Welle hat sich gezeigt, dass die Massenunterbringung von Geflüchteten ein enormes gesundheitliches Risiko für diese darstellt. Es wäre unverantwortlich, gerade jetzt in Anbetracht der Möglichkeit einer zweiten Corona-Infektionswelle, nicht die nötigen Konsequenzen auf politischer Ebene zu ziehen.

Wir erwarten Ihre Stellungnahme.

Die Unterzeichner*innen

AMICA e.V. Freiburg
 
Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Freiburg (aks Freiburg)
 
ANKER-watch Bayern
 
Antirassistisches Netzwerk Baden-Württemberg (AntiRA-BW)
 
Asylzentrum Tübingen e.V.
 
Bastian Wagner
 
Collage GmbH Freiburg
 
Dieter Kaltenhäuser
 
Elena Zepf
 
Elisabeth Kaltenhäuser
 
Felix Beuter (Stadtrat Grüne
Alternative Freiburg)
 
Feministisches Zentrum Freiburg e.V. (fz*)
 
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg
 
Flüchtlingsrat Bayern
 
Flüchtlingsrat Hamburg
 
Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt
 
Fraktion EINE STADT FÜR ALLE
 
Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung
 
Grüne Alternative Freiburg (GAF)
 
Hausprojekt Mark20
 
Imke Pirch (Die LINKE)
 
Informationszentrum 3. Welt (iz3w)
 
Initiative SCHLÜSSELMENSCH e.V.
 
Initiative Solidarity City Freiburg
 
Jan Keetman (Radio Dreyeckland)
 
Janina Talaj
 
Jobclub-VS e.V.
 
Konrad Bohnacker
 
JUPI-Fraktion Freiburg
 
Line Polifke
 

Linke Liste – Solidarische Stadt

Lukas Winter
 
MediNetz Bielefeld
 
MediNetz Freiburg
 
MediNetz Leipzig e.V.
 
MediNetz Magdeburg e.V.
 
MediNetz Rostock e.V.
 
Monika Stein (Stadträtin Grüne Alternative Freiburg)

Natascha Sadr Haghighian

 
Reinhold Winzmann, Hessen
 
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)
 
Realitätenwerkstatt
 
Refugees4Refugees Stuttgart
 
Sabie Gladik, Neckargmünd
 
Stella Siebold
 
Ulf Fiedler
(Freundeskreis Asyl Emmendingen)
 
Ulrike Kübler
 
Unabhängige Frauen Freiburg
 
Uni für Alle Freiburg e.V.
 
Vernetzung gegen Abschiebung Hessen und Mainz
 
Virginia Edwards-Menz
 
Walter Schlecht (Aktion Bleiberecht)
 
Zusammen leben e.V. Freiburg
 
Zusammenleben Willkommen Freiburg

Prof. Dr. Albert Scherr
Pädagogische Hochschule Freiburg
 
Prof. Dr. Birgit Behrensen (Soziologie der Sozialen Arbeit BTU Cottbus-Senftenberg)
 
Prof. Dr. Julia Franz, Alice Salomon Hochschule, Berlin
 
Prof. Dr. Astride Velho, München
 
Prof.in* Dr.in* Karin E. Sauer, M.A. (Duale Hochschule BaWü)
 
Prof‘in Dr. Anja Teubert M.A.
(Duale Hochschule BaWü)
 
Dr. Isabelle Ihring
(PH Freiburg)
 
Prof. Dr. Süleyman Gögercin
(Duale Hochschule BaWü)
 

Prof. Dr. Barbara Schramkowski
(Duale Hochschule BaWü)

Prof. Dr. Barbara Stauber
Universität Tübingen 

Prof. Dr. Barbara Schäuble, Berlin

Prof. Dr. Claus Melter
Fachhochschule Bielefeld

Prof. Dr. Constantin Wagner, Uni Mainz
 
Prof. Dr. Andrea Schmelz, Berlin/Coburg

Prof. Dr. Nivedita Prasad
Alice Salomon Hochschule Berlin

Prof. Dr. Manuela Boatcă

(Soziologie Freiburg)


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