Antwort des Innenministeriums

In ihrer Ergänzenden rechtlichen Stellungnahme nimmt die Rechtsanwältin Anja Lederer Bezug auf das Schreiben, das vom Innenministerium am 12.10. als Antwort auf den Offenen Brief verfasst wurde. In der Stellungnahme bekräftigt die Anwältin die Aussagen des von ihr und Anne-Marlen Engler erstellten Rechtsgutachtens. Das Schreiben vom Innenministerium widerspreche zwar der Einschätzung, dass die Hausordnung in großen Teilen grundrechtswidrig sei, jedoch ohne diese Rechtsauffassung näher auszuführen.

Beispiel Zimmerkontrollen: Das Ministerium stelle sich zwar auf den Standpunkt, die Regelungen seien grundrechtskonform, jedoch bleibt eine genauere Erläuterung aus. Dabei sei gerade die pauschale Regelung, die dem Sicherheitsdienst jederzeit das Betreten der Zimmer zur Behebung baulicher, technischer oder hygienischer Mängel erlaubt, „ganz offensichtlich nicht rechtskonform“. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) dürfe schließlich nur mit gesetzlicher Grundlage und selbst dann nur im Falle „dringender Gefahr“ eingeschränkt werden.

Darüber hinaus wehrt sich Engler in ihrer Stellungnahme gegen den Vorwurf, in ihrem Rechtsgutachten würde von einer „schrankenlosen Grundrechtsgeltung“ ausgegangen. Im Gegenteil werde durchaus eine grundrechtliche Abwägung vorgenommen, die sich am Verhältnismäßigkeitsprinzip orientiere. Angesichts dessen sei „die Bewertung, das Gutachten entspräche nicht den Anforderungen juristischer Arbeitsweise […] befremdlich“ und diene nur dazu, „die inhaltlichen Feststellungen des Gutachtens zu delegitimieren“. Der geordnete Betrieb der LEA müsse selbstverständlich sichergestellt werden, allerdings habe der Verwaltungsablauf, anders als die Grundrechte der Bewohnerinnen, keinen Verfassungsrang.

Das ganze Antwortschreiben findet ihr hier.