Hausordnung LEA Freiburg

Neben den Bundesgesetzen regelt vor allem die Hausordnung das Leben im Lager. In der Hausordnung werden für die Bewohner*innen relevante Regelungen getroffen. Unter anderem werden darin die Eingangskontrollen, Zutrittsbefugnisse zu den Privatzimmern oder Besuchsvorschriften geregelt.


Eigentlich sollte eine Hausordnung den Bewohner*innen vor allem auch Schutzansprüche garantieren. In den meisten Fällen legitimieren sie in den LEAs einen Ausnahmezustand. Hausordnungen sind damit nicht bloße Dokumente, sondern zentraler Bestandteil der Lagerunterbringung von Geflüchteten.

Ein Rechtsgutachten zur baden-württembergischen Hausordnung in Erstaufnahmeeinrichtungen belegt, dass viele der darin enthaltenen Regelungen grundrechtswidrig sind. Nachfolgend können die Hausordnungen sowie weitere Regelungen heruntergeladen werden.

Die Hausordnung (gültig seit 1.1.2020)

Die Hausordnung (gültig bis 31.12.2019)

Kurzfassung der Hausordnung

Besucherregelung

Verbotene Gegenstände

Der Betreibervertrag