Übersicht

In Baden-Württemberg werden Asylsuchende nach ihrer Ankunft auf verschiedene Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) verteilt, unter anderem in die LEA Freiburg. Verteilt heißt in diesem Fall, dass sie keine andere Wahl haben – persönliche Wünsche zählen nicht. Ursprünglich war der Aufenthalt nur für die ersten drei Monate geplant. Nach diversen Gesetzesverschärfungen auf Bundesebene müssen Geflüchtete nun bis zu 18 Monate und teilweise unbegrenzt dort leben. Das bedeutet: Alle Geflüchtete in Baden-Württemberg müssen monate- bis jahrelang in einer LEA wohnen.

Dort sehen sie sich jedoch mit allerlei Einschränkungen konfrontiert. Von einem Arbeitsverbot, über Residenzpflicht (das heißt, dass sie den Landkreis nur auf Antrag verlassen dürfen) bis hin zur Unmöglichkeit der Selbstversorgung.

Doch damit nicht genug. Das Land Baden-Württemberg macht den Asylsuchenden das Leben zusätzlich schwer. In den LEAs herrscht eine rigide Hausordnung – die zahlreiche Eingriffe in die Grundrechte der Bewohner*innen erlaubt. Aber was heißt das konkret?

Wenn die Bewohner*innen aufs Gelände der LEA gehen, werden ihre Taschen verdachtsunabhängig kontrolliert. Zu den verbotenen Gegenständen gehören zum Beispiel alkoholische Getränke und Wasserkocher. Auf ihren Zimmern, die sie nicht einmal selbst abschließen dürfen, wird ihnen weiterhin keine Privatsphäre gegönnt: Etwa gibt es regelmäßige Zimmerkontrollen von Polizei und Security. Eigentlich sind solche Eingriffe gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung nicht erlaubt.

Asylsuchende dürfen in der LEA keinerlei politischen Tätigkeiten nachgehen. Es gilt eine strikte Besuchsregelung, privater Besuch ist verboten. Die Liste der Eingriffe in die Grundrechte der Geflüchteten ist lang; hier könnt ihr sie euch genauer anschauen. Und nochmal zur Erinnerung: Die Asylsuchenden müssen dort monate- bis jahrelang wohnen.

Wir (Lea-Watch und Aktion Bleiberecht) haben gemeinsam ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um diese Hausordnung zu überprüfen. Die Autorinnen kommen dort zu dem Schluss, dass die Hausordnung die Grundrechte der Bewohner*innen verletzt, insbesondere in Bezug auf ihre allgemeine Handlungsfreiheit, ihre Persönlichkeitsrechte sowie auf die Unverletzlichkeit der Wohnung. Hier könnt ihr euch anschauen, was sie genau geschrieben haben.

Auf Basis des Gutachtens haben wir einen Offenen Brief an das Land Baden-Württemberg und die Stadt Freiburg geschrieben. Auch wenn die Hausordnung vom Innenministerium von Baden-Württemberg beschlossen wurde, muss Freiburg dem Vertrag der Unterbringung zustimmen. Baden-Württemberg errichtet Erstaufnahmestellen, welche klar und deutlich dem Grundgesetz widersprechen. Und Freiburg duldet diese Einrichtungen.

Wir fordern, dass Grundrechte für ALLE Menschen gelten. Dies ist mit den jetzigen zentralen Unterbringungen von Geflüchteten nicht möglich. Denn nur ohne die zentrale Massenunterbringung von Geflüchteten können ihre Grundrechte gewahrt werden. Und alles in allem fordern wir nur das: Gleiches Recht für Alle!