Evaluation

Im Jahr 2021 wurde eine Evaluation des Vertrags zwischen der Stadt und dem Land Baden-Württemberg durchgeführt. In dem Vertrag heißt es dazu wörtlich: “Diese Vereinbarung wird für das Betriebsjahr 2020 evaluiert. Im Anschluss wird im Benehmen mit der Stadt über den weiteren Betrieb der LEA entschieden. Außerdem hat das Land damals ausdrücklich betont, die Landeserstaufnahmeeinrichtung nur mit politischer Unterstützung der Stadt einzurichten.

Wie die Badische Zeitung berichtete, werden dennoch ausschließlich wenige Aspekte des Vertrags mit dem Land evaluiert. Die Stadt Freiburg schiebt somit die Verantwortung für die LEA weiterhin dem Land zu.

LEA-Watch forderte am 21. September 2021 in einem Offenen Brief an den Gemeinderat eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Kritik an der LEA sowie einen Entzug der politischen Unterstützung für diese Form der Massenunterbringung.

Am 2. Dezember 2021 wurde dann im Migrationsausschuss des Freiburger Gemeinderats ein Evaluationsbericht vorgestellt und von fast allen Fraktionen abgenickt. Dieser geht auf keinen der bekannten Kritikpunkte an der Massenunterbringung ein. Aus diesem Anlass veröffentlichten Aktion Bleiberecht und LEA-Watch eine Pressemitteilung mit dem Titel “Ihr Lagerlein, bleibet”.