Im Rahmen einer Aktionswoche beteiligen sich 350 Personen an der Demo „Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen“. 42 Jahre Lagerleben von Geflüchteten in Freiburg stehen für eine strukturelle Ausgrenzung von Menschen auf der Flucht. Die Folge: Ein ausgegrenztes Leben in Abhängigkeit und Prekarität sowie die Schaffung von gesetzlich erzwungenen Substandards.
Nach der ressentimentgeladenen Berichterstattung über die LEA demonstrieren 100 Menschen vor der LEA gegen Lagerunterbringung.
In der LEA kommt es wiederholt zu gewaltvollen Auseinandersetzungen. Die Berichterstattung blendet die strukturellen Probleme in der LEA aus. Wir veröffentlichen eine Gegenstellungnahme: Das Problem heißt Lager, nicht Nationalität
1000 Menschen unterschreiben den Offenen Brief gegen die ausgrenzenden Verhältnisse in der LEA. Die Verantwortlichen blocken weiterhin jegliche Debatte über eine andere Aufnahmepolitik ab. Pressemitteilung
Mehr als 300 Menschen aus über 60 Städten und mehr als 50 selbstorganisierte und antirassistische Gruppen und Initiativen treffen sich zur NO LAGER – BREAK ISOLATION! Konferenz getroffen, um sich gegen Lager und gegen die rassistische Abschiebepraxis in der Bundesrepublik auszutauschen.
Zusammen mit LEA Watch veröffentlicht Aktion Bleiberecht den Aufruf „Niemand flieht ohne Grund! Kommunale Aufnahme für alle!“. Der Aufruf fordert das Ende einer 2-Klassen-Behandlung von Geflüchteten und ruft zur Unterschrift des zugehörigen Offenen Briefs auf.
Das Regierungspräsidium Freiburg geht gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Würrtemberg in Revision. Der Gerichtsprozess geht damit in die nächste Runde. Eigentlich war das Land aufgefordert, das Flüchtlingsaufnahmegesetz zu überarbeiten. Jetzt steht eine Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gibt seine Entscheidung zur Hausordnung in der Erstaufnahmeeinrichtung Freiburg bekannt. Das Gericht bestätigt, dass die Schlafzimmer in den Unterkünften grundrechtlich geschützte Wohnräume sind. Ein Erfolg für die Kläger! Pressemitteilung GFF
Pressemitteilung Aktion Bleiberecht
Das Regierungspräsidium Freiburg stellt im Migrationsausschuss und im Gemeinderat eine fadenscheinige Evaluation der LEA vor, die die zentralen Kritikpunkte komplett außer Acht lässt. Dieser wird von den meisten Fraktionen unhinterfragt zur Kenntnis genommen.
Aktion Bleiberecht und LEA-Watch veröffentlichen eine Pressemitteilung mit dem Titel "Ihr Lagerlein, bleibet".
Das Bündnis Lager-Watch veranstaltet einen bundesweiten Aktionstag gegen Lager. In 14 Städten finden Aktionen statt, so auch in Freiburg. (SWR, BZ)
LEA-Watch forderte am 21. September 2021 in einem Offenen Brief an den Gemeinderat eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Kritik an der LEA sowie einen Entzug der politischen Unterstützung für diese Form der Massenunterbringung.
Es wird eine Momentaufnahme gezeichnet von einer sozialen Bewegung in Freiburg, die für ein selbstbestimmtes Leben und Wohnen und gegen Massenunterkünfte eintritt. Sie fordern: Ein gutes Wohnen für alle - unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
Hier geht's zum Film.
Die Freiburger Medienplattform We Talk Freiburg und der Kirchenbezirksbeauftragte für Flucht und Migration organisieren eine Podiumsdiskussion, an der Gemeinderät*innen mehrerer Fraktionen teilnehmen.
800 Menschen demonstrieren gegen Massenunterkünfte und für dezentrales, selbstbestimmtes Wohnen für Geflüchtete. Dabei fordern sie insbesondere die Stadt Freiburg auf, im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegen die LEA aktiv zu werden.
Ein Freiburger Kunstkollektiv veröffentlicht ein Satirevideo, in der die Lebenssituation in der LEA auf ein Studierendenwohnheim übertragen wird.
In dieser Broschüre informieren wir umfassend über wesentliche Aspekte, die für die Evaluation der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für Asylsuchende in Freiburg im April 2021 wichtig sind.
Die Informationen richten sich an Herrn Oberbürgermeister Martin Horn, Herrn Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach, Gemeinderätinnen und Gemeinderäte aller Fraktionen, Mitglieder des Migrationsausschusses, an den Migrant*innenbeirat, das Amt für Migration und Integration,
verantwortliche Personen in der Verwaltung und auch an interessierte Personen der Zivilgesellschaft.
Vier Geflüchtete aus Ghana und Senegal klagen gemeinsam mit der GFF, ProAsyl, sowie der Aktion Bleiberecht Freiburg und dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg gegen die Hausordnung der Landeserstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg/Freiburg. Bereits am 16.12.2020 reichte das Bündnis einen Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein, am 17. März 2021 ist dieser um einen Eilantrag ergänzt worden, um für die Kläger eine rasche Entscheidung zu erwirken (Pressemitteilung).
Mehrere Zeitungen berichteten darüber: Taz, Zeit online,
Süddeutsche, Badische Zeitung.
Aktion Bleiberecht und Radio Dreyeckland führen mit den Klägern gegen die Hausordnung in der LEA ein Interview zu ihrer Motivation und den Hintergründen der Klage.
Über 50 Vereine und Gruppen aus der Freiburger Zivilgesellschaft unterstützen die Forderungen der Kampagne auf einem gemeinsamen Plakat. Angesichts der Evaluation der Landeserstaufnahmeeinrichtung, die Ende April im Migrationsausschuss des Gemeinderates stattfindet, fordern die Organisationen die Einhaltung der Grundrechte sowie eine Abkehr von Sammelunterkünften hin zu dezentralem Wohnen.
Am 6. Februar nahmen ca. 120 Personen an einer Mahnwache vor der Landeserstaufnahmeeinrichtung teil. Zentrale Themen waren die aktuelle Situation in der LEA sowie die kommende Evaluation der Lager durch die Stadt Freiburg.
Das Innenministerium antwortet auf die Ergänzende rechtlichen Stellungnahme der beiden Rechtsanwältinnen, bleibt jedoch bei seiner Position dass die Hausordnung grundrechtskonform sei. Die Behauptung, es gäbe in der LEA "Besuchszeiten" entspricht nicht den Tatsachen, es herrscht ein striktes Besuchsverbot.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg bezeichnet in einem Brief die Ergebnisse des Rechtsgutachtens als "erschütternd und nicht hinnehmbar". Ziel müsse sein, "die Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden in Sammel- und Gemeinschaftsunterkünften abzuschaffen und durch dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten und integrierende Nachbarschaften zu ersetzen".
Sechs Geflüchtete, die in der LEA leben, haben am Verwaltungsgerichtshof eine Normenkontrollklage gegen die Hausordnung eingereicht.
In einer Ergänzenden rechtlichen Stellungnahme bezieht die Mitverfasserin des Rechtsgutachtens Stellung zur Antwort des Innenministeriums auf den Offenen Brief. Dessen "Bewertung, das Gutachten entspräche nicht den Anforderungen juristischer Arbeitsweise" sei "befremdlich“ und diene nur dazu, „die inhaltlichen Feststellungen des Gutachtens zu delegitimieren“.
Angeführt von Geflüchteten aus dem Senegal und Ghana, die in der LEA leben, demonstrieren rund 150 Menschen gegen die Einstufung beider Länder als "sichere Herkunftsländer" sowie gegen die Lebensbedingungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung.
Das Innenministerium versucht sich zumindest in Teilen an einer inhaltlichen Antwort. Die Argumentation ist jedoch sehr dünn, so werden größtenteils einfach die Regelungen aus der Hausordnung wiederholt und behauptet, dass diese grundrechtskonform seien. Die Autorinnen des Rechtsgutachtens arbeiten an einer Erwiderung.
...in der Kontext Wochenzeitung, der Badischen Zeitung sowie der Zeitung Neues Deutschland.
Die Stadt schiebt in einem Antwortschreiben in Person des Ersten Bürgermeisters Ulrich von Kirchbach die Verantwortung für die LEA dem Land Baden-Württemberg zu und gibt sich "überzeugt, dass das Land diesen Anforderungen gerecht wird und seine Einrichtungen grundgesetzkonform betreibt", ohne inhaltlich auf die Argumente des Rechtsgutachtens einzugehen.
Die Kampagne erfährt immer breitere Unterstützung, so unter anderem von Freiburger Vereinen, Flüchtlingsräten aus ganz Deutschland sowie einer Reihe von Professor*innen.
Der Freiburger Sender führt Interviews mit den Initiator*innen der Kampagne sowie mit einer der Juristinnen hinter dem Rechtsgutachten.
Aktion Bleiberecht, LEA-Watch und über 40 Freiburger Gruppen und Einzelpersonen überreichen einen Offenen Brief an die Stadt Freiburg sowie das Land, in dem ein Ende dieses Rechtsbruchs gefordert wird.
Im Auftrag von Aktion Bleiberecht und LEA-Watch erstellen die Jurist*innen Anja Lederer und Anne-Marlen Engler ein Rechtsgutachten zur Hausordnung der Freiburger LEA. Darin kommen sie zu dem Schluss dass in der Einrichtung massiv und gesetzeswidrig in die Grundrechte der Bewohner*innen eingegriffen wird.
Im Hinterland-Magazin erscheint ein Artikel, der die rechtswidrige Hausordnung in der LEA Freiburg thematisiert.
Das Booklet „Welche Rechte habe ich in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung“ wird veröffentlicht und soll Geflüchteten niederschwellig Informationen zu ihren Grundrechten vermitteln.
Die Kampagne „Grundrechte am Eingang abgeben“ startet mit einer großen Infoveranstaltung an der Freiburger Universität. Zur ProAsyl-Kampagne „NichtMeineLager“ wird ein Artikel zu den Missständen in Freiburg verfasst.
In der Antwort heißt es unter anderem, dass das Besuchsverbot dem Schutz der Bewohner*innen diene, sich Zimmerkontrollen auf eine „Sensibilisierung hinsichtlich Hygiene“ beschränken und bei Verweigerung „im Dialog eine Freiwilligkeit hergestellt“ werden soll sowie, dass die Polizei unregelmäßig die Zimmerkontrollen begleitet, um „Berührungsängste“ abzubauen.
Aktion Bleiberecht stellt eine 13-seitige Anfrage an das Regierungspräsidium Freiburg bezüglich der Ausgestaltung der LEA.
Die Bedarfsorientierte Erstaufnahmeeinrichtung (BEA) wird offiziell in eine Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) umgewandelt. Die Leichtbauhallen werden nach und nach abgebaut. Knapp 100 Menschen ziehen ein. Es finden erste Abschiebungen statt.
Auf dem Gelände der heutigen LEA wird eine sogenannte "Bedarfsorientierte Erstaufnahmeeinrichtung" eröffnet. Die Leichtbauhallen bieten Platz für bis zu 900 Personen
.
Der Gemeinderat beschließt mit dem Land in Verhandlungen über den Betrieb einer BEA zu treten. Den Verantwortlichen war bekannt, dass der Stadt durch die Einrichtung keine Betriebskosten entstehen und Geflüchtete in Zukunft in Freiburg nur noch in der Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht werden. Durch die sog. Vollprivilegierung entzieht sich die Stadt der Pflicht, Geflüchtete langfristig in Unterkünften oder privaten Wohnungen unterzubringen. Man geht noch von einer maximalen Verweildauer von 3 Monaten aus.
Das Regierungspräsidium Freiburg stellt im Migrationsausschuss und im Gemeinderat eine fadenscheinige Evaluation der LEA vor, die die zentralen Kritikpunkte komplett außer Acht lässt. Dieser wird von den meisten Fraktionen unhinterfragt zur Kenntnis genommen.
Aktion Bleiberecht und LEA-Watch veröffentlichen eine Pressemitteilung mit dem Titel "Ihr Lagerlein, bleibet".
Das Regierungspräsidium Freiburg stellt im Migrationsausschuss und im Gemeinderat eine fadenscheinige Evaluation der LEA vor, die die zentralen Kritikpunkte komplett außer Acht lässt. Dieser wird von den meisten Fraktionen unhinterfragt zur Kenntnis genommen.
Aktion Bleiberecht und LEA-Watch veröffentlichen eine Pressemitteilung mit dem Titel "Ihr Lagerlein, bleibet".
Das Bündnis Lager-Watch veranstaltet einen bundesweiten Aktionstag gegen Lager. In 14 Städten finden Aktionen statt, so auch in Freiburg. (SWR, BZ)
LEA-Watch forderte am 21. September 2021 in einem Offenen Brief an den Gemeinderat eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Kritik an der LEA sowie einen Entzug der politischen Unterstützung für diese Form der Massenunterbringung.
Es wird eine Momentaufnahme gezeichnet von einer sozialen Bewegung in Freiburg, die für ein selbstbestimmtes Leben und Wohnen und gegen Massenunterkünfte eintritt. Sie fordern: Ein gutes Wohnen für alle - unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
Hier geht's zum Film.
Die Freiburger Medienplattform We Talk Freiburg und der Kirchenbezirksbeauftragte für Flucht und Migration organisieren eine Podiumsdiskussion, an der Gemeinderät*innen mehrerer Fraktionen teilnehmen.
800 Menschen demonstrieren gegen Massenunterkünfte und für dezentrales, selbstbestimmtes Wohnen für Geflüchtete. Dabei fordern sie insbesondere die Stadt Freiburg auf, im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegen die LEA aktiv zu werden.
Ein Freiburger Kunstkollektiv veröffentlicht ein Satirevideo, in der die Lebenssituation in der LEA auf ein Studierendenwohnheim übertragen wird.
In dieser Broschüre informieren wir umfassend über wesentliche Aspekte, die für die Evaluation der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für Asylsuchende in Freiburg im April 2021 wichtig sind.
Die Informationen richten sich an Herrn Oberbürgermeister Martin Horn, Herrn Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach, Gemeinderätinnen und Gemeinderäte aller Fraktionen, Mitglieder des Migrationsausschusses, an den Migrant*innenbeirat, das Amt für Migration und Integration,
verantwortliche Personen in der Verwaltung und auch an interessierte Personen der Zivilgesellschaft.
Vier Geflüchtete aus Ghana und Senegal klagen gemeinsam mit der GFF, ProAsyl, sowie der Aktion Bleiberecht Freiburg und dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg gegen die Hausordnung der Landeserstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg/Freiburg. Bereits am 16.12.2020 reichte das Bündnis einen Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein, am 17. März 2021 ist dieser um einen Eilantrag ergänzt worden, um für die Kläger eine rasche Entscheidung zu erwirken (Pressemitteilung).
Mehrere Zeitungen berichteten darüber: Taz, Zeit online,
Süddeutsche, Badische Zeitung.
Über 50 Vereine und Gruppen aus der Freiburger Zivilgesellschaft unterstützen die Forderungen der Kampagne auf einem gemeinsamen Plakat. Angesichts der Evaluation der Landeserstaufnahmeeinrichtung, die Ende April im Migrationsausschuss des Gemeinderates stattfindet, fordern die Organisationen die Einhaltung der Grundrechte sowie eine Abkehr von Sammelunterkünften hin zu dezentralem Wohnen.
Am 6. Februar nahmen ca. 120 Personen an einer Mahnwache vor der Landeserstaufnahmeeinrichtung teil. Zentrale Themen waren die aktuelle Situation in der LEA sowie die kommende Evaluation der Lager durch die Stadt Freiburg.
Das Innenministerium antwortet auf die Ergänzende rechtlichen Stellungnahme der beiden Rechtsanwältinnen, bleibt jedoch bei seiner Position dass die Hausordnung grundrechtskonform sei. Die Behauptung, es gäbe in der LEA "Besuchszeiten" entspricht nicht den Tatsachen, es herrscht ein striktes Besuchsverbot.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg bezeichnet in einem Brief die Ergebnisse des Rechtsgutachtens als "erschütternd und nicht hinnehmbar". Ziel müsse sein, "die Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden in Sammel- und Gemeinschaftsunterkünften abzuschaffen und durch dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten und integrierende Nachbarschaften zu ersetzen".
Sechs Geflüchtete, die in der LEA leben, haben am Verwaltungsgerichtshof eine Normenkontrollklage gegen die Hausordnung eingereicht.
In einer Ergänzenden rechtlichen Stellungnahme bezieht die Mitverfasserin des Rechtsgutachtens Stellung zur Antwort des Innenministeriums auf den Offenen Brief. Dessen "Bewertung, das Gutachten entspräche nicht den Anforderungen juristischer Arbeitsweise" sei "befremdlich“ und diene nur dazu, „die inhaltlichen Feststellungen des Gutachtens zu delegitimieren“.
Angeführt von Geflüchteten aus dem Senegal und Ghana, die in der LEA leben, demonstrieren rund 150 Menschen gegen die Einstufung beider Länder als "sichere Herkunftsländer" sowie gegen die Lebensbedingungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung.
Das Innenministerium versucht sich zumindest in Teilen an einer inhaltlichen Antwort. Die Argumentation ist jedoch sehr dünn, so werden größtenteils einfach die Regelungen aus der Hausordnung wiederholt und behauptet, dass diese grundrechtskonform seien. Die Autorinnen des Rechtsgutachtens arbeiten an einer Erwiderung.
...in der Kontext Wochenzeitung, der Badischen Zeitung sowie der Zeitung Neues Deutschland.
Die Stadt schiebt in einem Antwortschreiben in Person des Ersten Bürgermeisters Ulrich von Kirchbach die Verantwortung für die LEA dem Land Baden-Württemberg zu und gibt sich "überzeugt, dass das Land diesen Anforderungen gerecht wird und seine Einrichtungen grundgesetzkonform betreibt", ohne inhaltlich auf die Argumente des Rechtsgutachtens einzugehen.
Die Kampagne erfährt immer breitere Unterstützung, so unter anderem von Freiburger Vereinen, Flüchtlingsräten aus ganz Deutschland sowie einer Reihe von Professor*innen.
Der Freiburger Sender führt Interviews mit den Initiator*innen der Kampagne sowie mit einer der Juristinnen hinter dem Rechtsgutachten.
Aktion Bleiberecht, LEA-Watch und über 40 Freiburger Gruppen und Einzelpersonen überreichen einen Offenen Brief an die Stadt Freiburg sowie das Land, in dem ein Ende dieses Rechtsbruchs gefordert wird.
Im Auftrag von Aktion Bleiberecht und LEA-Watch erstellen die Jurist*innen Anja Lederer und Anne-Marlen Engler ein Rechtsgutachten zur Hausordnung der Freiburger LEA. Darin kommen sie zu dem Schluss dass in der Einrichtung massiv und gesetzeswidrig in die Grundrechte der Bewohner*innen eingegriffen wird.
Im Hinterland-Magazin erscheint ein Artikel, der die rechtswidrige Hausordnung in der LEA Freiburg thematisiert.
Das Booklet „Welche Rechte habe ich in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung“ wird veröffentlicht und soll Geflüchteten niederschwellig Informationen zu ihren Grundrechten vermitteln.
Die Kampagne „Grundrechte am Eingang abgeben“ startet mit einer großen Infoveranstaltung an der Freiburger Universität. Zur ProAsyl-Kampagne „NichtMeineLager“ wird ein Artikel zu den Missständen in Freiburg verfasst.
In der Antwort heißt es unter anderem, dass das Besuchsverbot dem Schutz der Bewohner*innen diene, sich Zimmerkontrollen auf eine „Sensibilisierung hinsichtlich Hygiene“ beschränken und bei Verweigerung „im Dialog eine Freiwilligkeit hergestellt“ werden soll sowie, dass die Polizei unregelmäßig die Zimmerkontrollen begleitet, um „Berührungsängste“ abzubauen.
Aktion Bleiberecht stellt eine 13-seitige Anfrage an das Regierungspräsidium Freiburg bezüglich der Ausgestaltung der LEA.
Die Bedarfsorientierte Erstaufnahmeeinrichtung (BEA) wird offiziell in eine Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) umgewandelt. Die Leichtbauhallen werden nach und nach abgebaut. Knapp 100 Menschen ziehen ein. Es finden erste Abschiebungen statt.
Auf dem Gelände der heutigen LEA wird eine sogenannte "Bedarfsorientierte Erstaufnahmeeinrichtung" eröffnet. Die Leichtbauhallen bieten Platz für bis zu 900 Personen
.
Der Gemeinderat beschließt mit dem Land in Verhandlungen über den Betrieb einer BEA zu treten. Den Verantwortlichen war bekannt, dass der Stadt durch die Einrichtung keine Betriebskosten entstehen und Geflüchtete in Zukunft in Freiburg nur noch in der Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht werden. Durch die sog. Vollprivilegierung entzieht sich die Stadt der Pflicht, Geflüchtete langfristig in Unterkünften oder privaten Wohnungen unterzubringen. Man geht noch von einer maximalen Verweildauer von 3 Monaten aus.